Bremer Landesverfassung zur Wohnungsfrage und Bodenfrage

Artikel 14 : (1) Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern.

Artikel 45 (Auszüge): 1. Der Staat übt eine Aufsicht darüber aus, wie der Grundbesitz verteilt ist und wie er genutzt wird. (...) 2. Enteignet werden kann Grundbesitz auf gesetzlicher Grundlage, (...) b) soweit sein Erwerb zur Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses (...) nötig ist 3. b) zur (...) Erschließung von Baugelände und zur Herbeiführung einer zweckmäßigen Gestaltung von Baugrundstücken. (...) 4. Grundbesitz ist der Spekulation zu entziehen. Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.


LANDESKOMPETENZEN FÜR MASSNAHMEN DER MIETPREISREGULIERUNG - RECHTSGUTACHTEN von A. FISCHER-LESCANO, A. GUTMANN, C.U. SCHMID

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Die Jura-Professoren Andreas Fischer-Lescano und Christoph Schmid sind beide Direktoren des Zentrums für Europäische Rechtspolitik an der Uni Bremen
Rechtsgutachten MIETENDECKEL_RosaluxSTUD
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Das höchste Gericht in Deutschland hat einen Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel in Berlin abgelehnt.

Berliner Mietendeckel als Reaktion auf Enteignungskampagne?

In Berlin gibt es schon lange eine von einer Mehrheit der Berliner mit Sympathie getragene Volksentscheidsinitiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen", wonach alle größeren Wohnungskonzerne über 3000 Wohnungen nach Artikel 15 GG vergesellschaftet und in Gemeineigentum überführt werden sollen. Lobbyisten der profitorientierten Wohnungswirtschaft haben sogleich millionenschwere Gegenkampagnen und Gegengutachten in Auftrag gegeben. Die Rechts-Auseinandersetzung läuft und der Berliner Senat hat nun schon monatelang die längst notwendige Zulassung des Volksentscheids in seiner Verwaltungsmaschinerie blockiert und setzt möglichweise darauf, das Ganze bis zu nächsten Wahl zu verzögern.

 

Mietendeckel in Berlin Ende Februar 2020 in Kraft getreten

Parallel dazu und teilweise auch als Reaktion darauf griff besonders die SPD, aber auch die Grünen und schließlich auch DieLinke die Idee auf, einen scharfen Mietendeckel in Berlin einzuführen. Nach langen politischen Auseinandersetzugen haben SPD, Grüne und DieLInke den Mietendeckel im Oktober 2019 verabschiedet. Ab Ende Februar gilt er, teilweise auch rückwirkend. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren, besonders hohe Mieten dürfen ab Ende des Jahres unter bestimmten Umständen abgesenkt werden. Bei Neuvermietungen gilt eine Obergrenze.

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gelten. Ausgenommen sind Neubauten, die seit Anfang 2014 bezugsfertig wurden. Sozialwohnungen, Wohnungen sozialer Träger und Wohnungen in Wohnheimen sind ebenfalls ausgenommen.

 

Reaktion der profitorientierten Wohnungswirtschaft

Auch darauf reagiert die profitorientierte Wohnungswirtschaft sogleich mit medial inszenierten Gegenkampagnen und Gegengutachten. Auch hier wurde und wird alles versucht, die Verfassungsmäßigkeit in Frage zu stellen. Dabei wird versucht, alle nur erdenklichen Rechtsmittel in Bewegung zu setzen. Argumentiert wird z.B., dass für diese Mietrechts-Regelungen nur der Bund und nicht die Länder zuständig seien. Dem steht aber entgegen, dass mit der Föderalismusreform (2006 vom Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen und am 01.09.2006 in Kraft getreten), die Wohnungspolitik vom Bund an die Länder übertragen wurde. Dem steht auch entgegen, dass sowohl Berlin, wie auch Bremen (Artikel 14, Abs. 1, s.o.) u.a. Länder eindeutige Aussagen dazu in ihren jeweiligen Landesverfassungen haben.

 

Das Bundesverfassungsgereicht lehnt einen Eilatrag gegen den MIetendeckel ab

Das höchste Gericht in Deutschland hat jedoch gerade am einen Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel in Berlin abgelehnt (rbb24 12.02.2010)


Kritik von der Basis an den last minute Kompromissen zum Mietendeckel und wie er optimalerweise aussehen müsste (auch in Bremen)

An dem Kompromiss des Berliner Senats gab es aber auch Kritik von der Basis. In einer Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e. V. vom 30.01.2020 heißt es: "Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) kritisiert die Änderungen am Mietendeckel, die am Gesetzentwurf für den Mietendeckel Berlin in letzter Minute vorgenommen wurden. ... Das Land Berlin erlässt ein Verbot für Wuchermieten, aber die MieterInnen müssen nach der neuen Regel eine Minderung selbst einklagen"...."Jede/r soll für sich alleine vor Gericht gehen müssen! Die meisten Menschen werden sich so eine Klage nicht leisten können." GiB kritisiert weiterhin, dass der Neubau ausgenommen wurde. Neubau ist einer der wichtigsten Mietpreistreiber. Auch die Ausnahmen für Zuschläge von einem Euro pro Quadratmeter für moderne Ausstattung wie eine Einbauküche oder hochwertigen Bodenbelag oder für die Lage schwächen den Gesetzentwurf und sind unsozial. Dazu Clara Stattegger-Sievers, mietenpolitische Sprecherin bei GiB: "Es bleibt zu hoffen, dass die erheblichen Schwächen des Berliner Mietendeckels zeitnah abgestellt werden. Andere Bundesländer sollten ihre Mietendeckel von vornherein ehrlich ausgestalten.“