Ein wesentlicher Bestandteil ombudschaftlicher Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Aufklärung von jungen Menschen und ihren Familien über die Rechte, Rechtsansprüche und Verfahrensfragen.
Das vorliegende Rechtsgutachten “Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe” von Prof. Dr. Simone Janssen möchte eine intensive rechtliche Auseinandersetzung mit der (Un)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen ermöglichen. Betroffene (Grund)Rechte, die Genehmigungsbedürftigkeit der Freiheitsentziehung, das familiengerichtliche Genehmigungsverfahren, das Akteneinsichtsrecht und Anspruch auf Schadensersatz werden in diesem Rechtsgutachten detailliert erörtert.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe appelliert an alle betroffenen Berufsgruppen, seien es Fachkräfte in betroffenen Einrichtungen, Vormund*innen, Gutachter*innen, Verfahrensbeiständ*innen oder Familienrichter*innen, den Einsatz bzw. Genehmigung von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen auf Basis der nachfolgenden fundierten rechtlichen Ausführungen zu reflektieren.
Es fehlen unabhängige Beschwerdestellen (auch Ombudsstellen genannt). Kritiker des jetzigen SGB VIII fordern eine bessere gesetzliche Verankerung und Refinanzierung im Sozialgesetzbuch VIII. An
diese unabhängigen Beratungsstellen können sich Kinder, Jugendliche und Eltern wenden, wenn sie eine besondere Beratung und Unterstützung in Zusammenhang mit geplanten oder
laufenden sog. "Hilfen zur Erziehung" und andere Maßnahmen des Jugendamtes oder anderer Ämter brauchen. Der Jugendhilferechtsverein Dresden http://www.jugendhilferechtsverein.de/ hat 2 tolle Broschüren erstellt, die hier als LINKs aufrufbar sind:
a) für Kinder und Jugendliche:
http://jrv-dresden.de/images/Dokumente/BROSCHUERE_MUSKEPEER_44SEITEN_klein_DS.pdf
b) für Eltern:
http://jrv-dresden.de/images/LOEWENELTERN/Broschuere/Broschre%20LWENELTERN_klein.pdf
Wer rechtsanwaltliche Unterstützung benötigt, kann sich an verschiedene Rechtsanwälte*innen wenden, hier nur ein Beispiel in Bremen:
Eine rechtliche Einschätzung der (z.T. fragwürdigen) Interventionen bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII, § 1666, 1666a BGB) findet sich auf Homepage der Bremer Rechtsanwälte Beier & Beier.