er Rechtswissenschaftler Ulrich Battis, der vom Senat als Gutachter zum Mietendeckel beauftragt war, hält die Formulierung des Volksbegehrens für zulässig: „Der Satz ist absolut korrekt. Ich bin der Meinung, es ist hinreichend konkret, den Senat zur Erarbeitung eines Gesetzes aufzufordern“, sagte er der taz am Freitag, während die Verhandlungen in der Innenverwaltung liefen."