Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absichern und weiterentwickeln! (IGFH März 2023)

"Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) will die Rechte von jungen Menschen und Eltern
in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstver-
tretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Ju-
gendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen
individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam
mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen.

...

11. Selbstvertretungen von jungen Menschen – gerade in den Hilfen zur Erziehung – sind insbesondere zu fördern, da sie in der Machtasymmetrie unserer Gesellschaft häufig über weniger Ressourcen verfügen. Die Infrastruktur für Selbstvertretungen muss befähigend, inklusiv und ohne Barrieren gestaltet sein. Selbstvertretungen dürfen nicht von der kommunalen, landes- und bundesgesetzlichen Ebene wie Fachverbände behandelt werden, denn sie haben weniger Ressourcen und andere Organisations- sowie Willensbildungsprozesse. Eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendhilfe, die das Recht auf politische Teilhabe ernst nimmt, braucht transparente Verfahren und eine strukturelle Verankerung der Selbstvertretungen von jungen Menschen und Eltern, die Erfahrungen mit dem System der Kinder- und Jugendhilfe − und spezieller mit der Verfasstheit der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe − gemacht haben."

 

Frankfurt am Main, 08.03.2023 (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen)
https://doi.org/10.18442/228

 

Vollständige Stellungnahme als pdf downloadbar hier unten:

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Positionspapier_Selbstvertretung in der
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Offener Brief an Bremer Bürgerschaftsabgeordnete und Senatsmitglieder aus Sorge um die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Bremen, 07. April 2021

 

Sehr geehrte Frau / Herr Abgeordnete/r in der Bremer Bürgerschaft,

ich wende ich an Sie (Abgeordnete bzw. Senatsmitglieder) aus Sorge um die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich war 13 Jahre lang als Diplomsozialpädagoge und Familientherapeut in der Bremer Kinder- und Jugendhilfe tätig und hatte im Anschluss drei Jahre lang einen Lehrauftrag im Studiengang Soziale Arbeit (Hochschule Bremen). Meine Anliegen gliedern sich in zwei Teile.

 

Im ersten Teil geht es um die Reformabsichten zu den gesetzlichen Grundlagen, die zur Zeit im Bundestag und Bundesrat (Reform SGB VIII) anhand eines von SPD/CDU eingebrachten Gesetzentwurfes zur Abstimmung anstehen.

 

Im zweiten Teil geht es um Bremer Familien, Kinder und Jugendliche, die von stationären Unterbringungen in sog. „intensivpädagogischen“, oder (teil)geschlossenen Einrichtungen (auch in der Jugendpsychiatrie) betroffen sind. Dazu übersende ich Ihnen einen angehängten Fragenkatalog, als Vorschlag für eine parlamentarische Anfrage.

 

Zu I.

Seit 12 Jahren wird an einer „Reform“ des Sozialgesetzbuch SGB VIII – unter dem Namen „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG“ – gearbeitet. Im Bremer Bündis Soziale Arbeit haben wir seit Gründung 2011 kritisch diesen Prozess begleitet und etliche Fachtage dazu organisiert. (https://bremerbuendnissozialearbeit.jimdofree.com/stellungnahmen/stellungnahmen-zur-geplanten-sgb-viii-novelle/) Ich bin in sehr großer Sorge angesichts der negativen Konsequenzen für die Lebenswirklichkeit der betroffenen Familien und Kinder, die sich aus den vorliegenden Entwürfen ergeben könnten.

(... siehe unten ausführlich zum Download)

 

Zu II.

Aus Sorge um die zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die aus ihren Familien „genommen“ und in (teil)geschlossenen Heimeinrichtungen untergebracht werden, rege ich an, den angehängten Fragenkatalog in Form einer parlamentarischen Anfrage in der Bürgerschaft zu debattieren. Da die Regierungsparteien in der Regel wenig Interesse haben, ihr eigenes Regierungshandeln einer kritischen Prüfung zu unterziehen, besonders vor den Wahlen, wäre dies die ureigenste Aufgabe der Opposition.

 

Fragen an den Bremer Senat zur Fremdunterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Haben wir in Bremen Kinder- und Jugendheime mit Teilschließung?
  • Haben wir in Bremen Heime, wo Token- und Phasenmodelle (Dressurmodelle) eingesetzt werden?
  • Haben wir in Bremen eine geschlossene Einrichtung für junge Menschen?
  • Wie viele junge Menschen werden in (teil)geschlossenen Einrichtungen außerhalb Bremens untergebracht?

Eine ausführliche Präzisierung der Fragen und Erläuterung der dazugehörigen Anlässe in der bremischen Jugendhilfe findet sich im Anhang dieser Mail.

Weitere Informationen finden sich auch hier: https://bremerbuendnissozialearbeit.jimdofree.com/gegen-geschlossene-unterbringung/

 

Mit freundlichen Grüßen

Rodolfo Bohnenberger

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Offener Brief an Bremer Bürgerschaftsabgeordnete und Senatsmitglieder aus Sorge um die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe Bremen, 07. April 2021
Offener Brief_Bremer Bürgerschaftsabgeor
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(Teil)geschlossene Unterbringung junger Menschen_Fragen an den Bremer Senat_Febr. 2021
(Teil)geschlossene Unterbringung junger
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Aktuelle Stellungnahmen von Ärzteverbänden und medizinischen Fachgesellschaften

Aktuelle Stellungnahmen von Ärzteverbänden und medizinischen Fachgesellschaften, die die geringere Rolle, die Kinder bei der Verbreitung von Covid-19 spielen, betonen:

Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.

Dachverband der Kinder- und Jugendmedizinischen Gesellschaften

Fachartikel zum Thema:

British Medical Journal, Children are no Covid19 super-spreaders

Das deutsche Ärzteblatt zum Infektionsgeschehen in Sachsen, wo die Kinder bereits im Mai wieder „normal“ zur Schule gehen konnten.


Briefe von Dr. Hammer zur aktuellen Situation der Kinder und Familien

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Aufruf : Das Wohl der Kinder hat Vorrang! Einberufung eines politischen Kindergipfels (Offener Brief 9. Mai 2020)
4. Brief von Dr. Hammer für die Interess
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3. Brief vom 29.04.2020 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die FamilienpolitikerInnen in Bund, Ländern, Gemeinden-für die Beratungen am 6. Mai
3. Brief an Famiienausschuss des Bundtag
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2. Brief vom 28.04.2020 an den Familienausschuss des Bundestages
2. Brief an Familienausschuss des Bundta
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1. Brief an die zuständigen (Familien)PolitkerInnen
Brief HAMMER an den Familienausschuss_Ki
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Landesregierung verschärfte mit ihren Haushaltsbeschlüssen 2018/19 wieder mal die Armut. Die Schul- und Sozialversorgung hinkt den steigenden Bedarfen hinterher.

Wie alle zwei Jahre zog die SPD/Grüne Landesregierung mit ihrer 1-Stimmenmehrheit ihre von Schuldenbremse und Austeritätspolitik dominierten Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 durch.

 

Damit setzt die jetzige Landesregierung den schon von der vorherigen großen Koalition von CDU/SPD eingeschlagenen Kurs der Armutsverschärfung in Bremen fort und ignoriert die dramatisch angestiegenen Bedarfe im Schul- und Sozialbereich. Die zur Rechtfertigung dienende neoliberale Ideologie argumentiert wie die "schwäbische Hausfrau", in dem sie private Schulden und öffentliche Schulden gleichsetzt, die ganz realen Möglichkeiten der staatlichen Geldschöpfung unterschlägt, die Beteiligung der Parteien (CDU, SPD, Grüne, FDP) an den politisch gewollten Steuersenkungen für die Superreichen in diesem Land verheimlicht (und damit die gewollte Schrumpfung der Einnahmeseite) und die absurde, selbst beschlossene Schuldenbremse zu einem angeblich alternativlosen Naturphänomen umdichtet.


Mehr Personal durch feste Personal-Patient*innen-Schlüssel

In Bremens Krankenhäusern fehlen laut der Gewerkschaft ver.di ca. 1.600 Stellen. Daraus ergibt sich was fast alle kennen dürften: überlastete Pflegekräfte, überfüllte Notaufnahmen, zu wenig Zeit für die Versorgung von Patient*innen.

 

Der Grund: Seit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf Fallpauschalen 2003 wurden überall Stellen abgebaut. Ziel dieses Stellenabbaus sind geringere Personalkosten, somit ausgeglichene Betriebsergebnisse bei öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern bzw. hohe Renditen bei privaten Klinikträgern. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Länder ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung zur Finanzierung benötigter Krankenhausinfrastruktur wie etwa Gebäuden und technischen Geräten, nur in unzureichendem Maß nachkommen.

 

Um das Wohl und die Sicherheit von Patient*innen zu gewährleisten und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen im Krankenhaus zu verbessern, haben wir daher das Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal gestartet.

 

Konkret fordern wir in unserem Gesetzentwurf folgendes:

  • Für Intensivstationen werden abhängig vom Pflegebedarf Pflege-Patient*innen-Schlüssel zwischen 1:1 und 1:3 festgelegt.
  • Für alle anderen Stationen wird der Personalbedarf auf Grundlage eines Bewerten-Bemessungs-Systems (PPR) ermittelt.
  • Weitere detaillierte Vorgaben gelten für Kreißsaal, Neonatologie, OP, Anästhesie, Diagnostik, Dialyse und Geriatrie. Diese orientieren sich an den Empfehlungen der Fachgesellschaften.
  • Die Krankenhäuser werden verpflichtet, den Personalbedarf jährlich zu ermitteln und die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz über ihre Planungen in Kenntnis zu setzen.
  • Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz berichtet dem Planungsauschuss über die (Nicht-)Einhaltung von Personalvorgaben. Ihr Bericht wird veröffentlicht.
  • Werden die Vorgaben nicht eingehalten, muss das Krankenhaus erläutern, wie es die Einhaltung der Vorgaben zukünftig erreichen will.

Bremens Dekonstruktion der Kinder- und Jugendhilfe

Was drei Legislaturperioden Große Koalition SPD/CDU (1995-2007) an neoliberaler Neuorganisation der Sozialen Dienste nicht geschafft haben, betreibt die ab 2007 in Bremen regierende SPD/Grüne Koalition, ideologisch auf angeblich alternativlose Austeritätspolitik setzend, in ihrer 3. Legislaturperiode weiter: die Dekonstruktion der Kinder- und Jugendhilfe, die (rechtswidrig ohne Jugendhilfeplanung) nur noch unter Kostengesichtspunkten an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen vorbei bewertet wird.

 

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Stellungnahme (März 2016) des Bremer Bündnis Soziale Arbeit zu den HzE-Umsteuerungen und dem ESPQ Modellprojekt Bremen
Mithilfe des "ESPQ-Modellprojekt" (2011-2015) und den Fortbildungen des Lüttringhaus-Institutes sollen mit vermeintlich „sozialräumlichen“ Methoden die stark ansteigenden Kosten im Bremer Jugendhilfesystem reduziert werden. Dabei wird insbesondere der administrative und definitorische "Tunnel" ("Eingangsdiagnostik verbessern"), den ambulante Familienhilfen bis zu einer Bewilligung passieren müssen, immer mehr verengt. Diese amtsinterne Bewilligungshürde widerspricht dem Geist des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das den prokativen und präventiven Einsatz für die Bedarfe von Kindern/Familien und für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen vorsieht. - Im Modellprojekt durchaus unterstützenswerte Rückbesinnungen auf ein personell/fachlich gut aufgestelltes Jugendamt (mehr Beratung, mehr Stadtteilarbeit, mehr Vorklärung, mehr Fortbildung, mehr Supervision, Entlastung von Verwaltungsaufgaben) gehen angesichts des Personalmangels und hoher Fallzahlen unter.
HzE-Umsteuerungen + ESPQ Modellprojekt B
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Was in den letzten 2 Legislaturperioden von einem seit 2011 grün gesteuerten Sozialressort und in den Koalitionsverhandlungen durch die SPD in der Jugendhilfe angerichtet wurde.
Die Eigenständigkeit des Jugendamtes ist in Bremen (einmalig in Deutschland) leider Geschichte und an den Schnittstellen zu anderen Ressorts (zu "Bildung" und zu "Arbeit") wurden in einem beispiellosen Koalitionsgeschacher wichtige Zuständigkeiten abgetreten, auf Kosten der Kinder, Jugendlichen, Eltern und ihrer Bedarfe. Der "Geist des KJHG" und die dafür notwendige organisatorische Einheit der Jugendamtsstrukturen geht immer mehr verloren.
Bremens Dekonstruktion der Kinder- und J
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Bedrohte "Zweigliedrigkeit des Jugendamtes" in Bremen - Brief des Jugendhilfeausschusses an Bildungssenatorin Bogedan am 24.08.2017:


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Stellungnahme (2014) von emer. Prof. Mechthild Seithe zum: Modellprojekt „Erziehungshilfe, Soziale Prävention und Quartiersentwicklung“ (ESPQ) und der wissenschaftlichen Begleitung Prof. Olk
"... dass hier der Wille der Politik zum unbedingten Kostensparen im Rahmen von Kinder- und Jugendhilfe von Vertreterinnen der Disziplin (Hinte, Olk, Lüttringhaus) ohne Bedenken akzeptiert und mitgetragen wird. Damit aber wird von Olk et. al die Haltung der politischen Kräfte akzeptiert, die es für legitim halten, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe willkürliche Kostenbegrenzungen zu setzen, egal welche Anforderungen von der Sache her im Raum stehen. (Eine Haltung, die z.B. der Berliner Flughafen oder die Bankenrettungen nie erfahren haben.)In Folge dieser Eingangseinstellung der WissenschaftlerInnen verbietet sich im Anschluss für das Projekt wie für seine wissenschaftliche Begleitung logischerweise manche Überlegung von vorneherein. Z.B. gibt es keinerlei fachliche Reflexion der Bedeutung von Intensität und Dauer von Hilfen. Diese werden ausschließlich als Kostenfaktoren, nicht als Variablen im Kontext von sozialpädagogischer Wirksamkeit, betrachtet."
Stellungnahme zum ESPQ Modellprojekt in
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Stellungnahme des "Bündnis 30% mehr Zukunft" zu den partizipationsfeindlichen Strukturen im Jugendhilfeausschuss (Mai 2014)
Stellungnahme zum Jugendhilfeausschuss_B
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Stellungnahmen gegen das "Aushungern" der Offenen Jugendarbeit, hier anlässlich des bremischen Doppelhaushalts 2018/19

Integrationsbudget erhöhen und verstetigen
Mit Hilfe des Integrationsbudgets [für Geflohene, Anm. d.V.] sind in der Jugendarbeit sinnvolle Projekte gefördert worden. Doch ist das Budget in 2017 nicht in derselben Höhe wie 2016 fortgeschrieben worden, mit dem Ergebnis, dass Projekte, die mit viel Engagement angeschoben wurden, bereits wieder eingestellt werden mussten. Integration ist jedoch eine Querschnittsaufgabe, die nicht am Ende eines jeden Haushaltsjahrs beendet ist. Hier braucht es Kontinuität. Die Angebote müssen verstetigt werden,
indem das Integrationsbudget der Regelförderung zugeschlagen wird. Auf diese Weise würden
Ressourcen, die in Verwaltungstätigkeiten wie Mittelbeantragung fließen, wieder für
pädagogische Zwecke frei.


Zentralitätsbudget einrichten und bedarfsgerecht ausstatten
Die Mittelverteilung nach Sozialindikatoren vermag es zwar, gezielt in strukturell benachteiligte
Quartiere umzuverteilen und dort zu einem sozialen Ausgleich beizutragen, doch bleiben beliebte
Aufenthaltsorte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stadtzentraler Lage, wie das Viertel
oder die Innenstadt, dabei ebenso unberücksichtigt wie inhaltliche Schwerpunktsetzungen für
bestimmte Zielgruppen oder besondere Bedarfe (z.B. Mädchentreffs), die im Moment nur auf Kosten der
Stadtteilbudgets möglich sind. Daher fordern wir das Budget für stadtzentrale Angebote wie es im
Rahmenkonzept vorgesehen ist, bedarfsgerecht auszustatten, um gezielt inhaltlich als auch
sozialräumlich nachsteuern zu können.


Budget für die Kooperation Jugendarbeit und Schule
Die Kooperation von Jugendarbeit und Schule ist im Rahmenkonzept der offenen Jugendarbeit als
Aufgabe für die Träger der Jugendbildung und der offenen Jugendarbeit beschrieben. Bereits 2009
wurde von beiden zuständigen Ressorts Bildung und Soziales eine Rahmenvereinbarung zur
Kooperation von Jugendarbeit und Schule geschlossen. Weder die eine noch die andere
Rahmenvereinbarung ist mit zusätzlichen Mitteln hinterlegt worden. Um eine Antwort auf die oben
beschriebenen gesellschaftlichen Problemlagen entwickeln zu können, fordern wir dringend, ein
zusätzliches Budget für gemeinsame Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen.


Des Weiteren fordern wir:
• Sanierung der Einrichtungen
• Zusätzliche Mittel für Mobilitätsangebote
• Zusätzliche Mittel für zunehmende Verwaltungstätigkeiten
• Umsetzung des Senatsbeschluss: Erstellen eines unabhängigen Jugendhilfeberichts
• Stadtteilkonzepte
• Keine Kürzung der Jugendverbandsmittel in Bremerhaven
• Erhöhung der Jugendverbandsmittel


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Offener Brief des "Bündnis 30 % mehr Zukunft" von Sozialarbeitern*innen, Jugendlichen und Trägern der offenen Jugendarbeit vom Dezember 2015
1. "Notfinanzierung offener Jugendarbeit - 30% mehr für den Jugendförderetat. Keine Angebotsreduzierungen und Schließungen von Freizis. 2. Rahmenkonzeption finanziell hinterlegen - gestiegene Bedarfe decken - 3,5 % jährliche Anpassung des Etats. 3. Eine längerfristig angelegte Jugendhilfeplanung, wie §80 SBG VIII zwingend vorschreibt.
Offener Brief_Buendnis30 zur prekären La
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2 Jahre `Bündnis 30% mehr Zukunft´ - Jugendarbeit funkt SOS - für den Erhalt aller Jugendhäuser
Schluss mit der „Politik des Mangels“ – Jugendarbeit fordert 30% mehr Geld ! (31.01.2015)
Presseerklärung des Bündnis 30%mehr Zuku
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Alle JUGENDHÄUSER und JUGENDEINRICHTUNGEN in Bremen ERHALTEN UND FÖRDERN !
Jugendförderung ist nicht, wie fälschlicherweise oft behauptet, eine „freiwillige Leistung“ sondern eine Pflichtaufgabe laut Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem bremischen Ausführungsgesetz AGBremKJHG. Für die Jugendarbeit definiert das SGB VIII die Schwerpunkte: außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Jugendverbandsarbeit, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung und Jugendberatung.
Stellungnahme_Buendnis30%mehr Zukunft_JU
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Für Offene Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit – Freizis erhalten ! Jugendarbeit darf keine Dispositionsmasse von SparkommissarInnen (grüne Finanazsenatorin Linnert) sein!
Als die kommunalen Freizis von der großen Koalition aus CDU/SPD 2005-2006 in ihrem neoliberalen Privatisierungs- und Kostensenkungswahn an freie Träger vergeben wurden, wurde dies als große Innovation, die die Jugendarbeit nur verbessern könnte, gepriesen. Die freien Träger standen Schlange, während die Fachleute vor einem 100%igen Outsourcing von kommunaler Kompetenz warnten. Heute wird argumentiert, „das Mitspracherecht der Träger [sei] innovationsfeindlich“ ?
Nach Berechnungen des von Freizis und Jugendverbänden am 31.01.2013 mit 80 Teilnehmern*innen im DGB-Haus gegründeten „Bündnis 30% mehr Zukunft“, braucht es eine ca. 30%tige Erhöhung ihrer finanziellen Förderung, um nicht nur den früheren Status Quo in der Jugendarbeit zu erreichen, sondern auch innovative Jugendarbeit refinanzieren zu können und dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können.
BBSA Presseerklärung Offene Jugendarbeit
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Stellungnahme zur "grünen" Abschaffung der Eigenständigkeit des Bremischen Jugendamtes

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Stellungnahme des Bremer Bündnis Soziale Arbeit zur geplanten Auflösung des Amtes für Soziale Dienste in Bremen im Mai 2012
Unlängst hat das Bremer Sozialressort ohne fachliche und inhaltliche Begründung und ohne Beteiligung der betroffenen MitarbeiterInnen geschweige denn des zuständigen Personalrates beschlossen, das Amt für Soziale Dienste aufzulösen und vermutlich zum Ende diesen Jahres in die sogenannte Fachabteilung 4 der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen zu integrieren. Diese „im kleinen Kreis“ in der Behördenspitze getroffene Entscheidung soll zukünftig „Reibungsverluste“ und „parallele Strukturen“ verhindern, wie die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann auf einer Personalversammlung des Amtes für Soziale Dienste am 14.02.2012 bekanntgab. Gegen diese Entscheidung wendet sich das Bremer Bündnis für Soziale Arbeit ausdrücklich!
BBSA_Stellungnahme zur Umstrukturierung
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TAZ: 2013 musste die Senatorin nach massiven internen und externen Protesten von ihrem Vorhaben teilweise Abstand nehmen.
Im November 2014 machte das (nun grüne) Sozialressort, fast unbemerkt in der Vorweihnachtszeit, einen weiteren Anlauf, diesmal gleich das ganze Gesetz, welches die Eigenständigkeit des Jugendamtes betont (§1 des Brem KJHG) zu ändern. Am 18.03.2015 wurde es in 1. und 2. Lesung mit den Stimmen aller SPD/Grünen Abgeordneten (dagegen LINKE und einige aus der CDU) abgeändert, womit die fachliche Eigenständigkeit des Jugendamtes in Bremen Stadt der Vergangenheit angehört. Die Familien und Kinder und die Sozialeinrichtungen in Bremen werden die Folgen in den kommenden Jahren noch zu spüren bekommen. Zum Beispiel durch fehlende Bedarfsermittlung und Jugendhilfeplanung (§80 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss wird nun noch mehr als vorher zum zahnlosen Debattierclub degradiert.
Sozialsenatorin rudert zurück - taz.pdf
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