Unter diesem LINK findet sich eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten, Stellungnahmen und Diskussionsbeiträgen, überwiegend (nicht nur) aus Hamburg, im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegipfels.
Über 150 Interessierte waren am 24. Januar in den Reimarus-Saal der Patriotischen Gesellschaft von 1765 gekommen, um sich mit der intensiv- und individualpädagogischen Jugendhilfeeinrichtung “Port Nord” aus Bremen auseinanderzusetzen.
Helga Treeß begrüßte für den Arbeitskreis Kinder, Jugend und Bildung der Patriotischen Gesellschaft von 1765. Michael Lindenberg (siehe Foto) für das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung. Danach führte Sinah Mielich, ebenfalls aktiv im Aktionsbündnis, durch den Tag.
Zur Eröffnung berichteten Jesko Fuhrken und Dominic Nehues aus dem Team von “Port Nord” über die Entstehungsgeschichte und die Arbeitsweise der Einrichtung. Anschließend stellte Reinhold Schone, der an der Evaluation der Einrichtung beteiligt gewesen ist, die zentralen Ergebnisse der Untersuchung vor.
Nach einer Pause wurden die Diskussionen in drei Workshops fortgeführt. Gabi Spieker und Michael Lindenberg diskutierten mit Träger-Vertretern über Möglichkeiten der Kooperation und aktuelle Projekte und Herausforderungen in der Jugendhilfe. Claudia Chodzinski von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) e.V. thematisierte die Kooperation von Psychiatrie und Jugendhilfe. Thomas Zurborg und Sandra Küchler gingen in ihrem Workshop der Frage nach, wie die Maxime des “unbedingten Bleibens” in der Praxis der Jugendhilfe realisiert werden kann.
Die Veranstaltung schloss mit einer angeregten Diskussion zwischen den Leitungen der Workshops und dem Publikum zu der Frage, welche Konsequenzen wir aus den Erfahrungen des Projekts Port Nord für die erzieherische Jugendhilfe in Hamburg ziehen können.
Die Präsentationen von Jesko Fuhrken und Dominic Nehues sowie von Reinhold Schone und Claudia Chodzinski sind hier abrufbar:
Für den Abschlussbericht der Evaluation der Wohngruppe PortNord siehe:
https://media.suub.uni-bremen.de/handle/elib/7024
Eine Aufzeichnung der Vorträge ist hier zu finden: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/l/7467
(Dieser Beitrag wurde übernommen von dem befreundeten "Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung", dessen Internetauftritt wir für weitere Informationen sehr empfehlen: https://www.geschlossene-unterbringung.de)
Zum Buch "Hans S. Falck: Nicht Wohltätigkeit, sondern Gerechtigkeit" auf der Seite des Verlags: https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/produkte/details/48816-hans-s-falck-nicht-wohltaetigkeit-sondern-gerechtigkeit.html
Am 4. März 2022 fand die Fachtagung zu Konflikten um Heimerziehung und Einschluss heute im Anna-Siemsen-Hörsaal der Fakultät Erziehungswissenschaft in Hamburg statt, zu der der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg, das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung sowie der Arbeitsbereich Sozialpädagogik der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg eingeladen hatten.
Das Interesse der Fachöffentlichkeit sowie Studierender und Mitglieder verschiedener Hochschulen aus Hamburg sowie dem Bundesgebiet war groß: ca. 150 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der Jugendhilfe, nicht nur aus Hamburg, nahmen teil.
Unter diesem LINK ist ein ausführlicher Bericht von der Tagung "Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute" am 4. März 2022 aufrufbar:
Am Montag, 11.10.21 hat eine Gruppe aus Studierenden und Hochschulbeschäftigten einen Hörsaal an der Universität Hamburg besetzt. Die Gruppe verbarrikadierte am ersten Tag des neuen Wintersemesters den Hörsaal der Sozialökonomie und erklärte ihn zum Streikcafé. Die Besetzer:innen forderten in einer Erklärung nicht nur
Die Sozialbehörde gibt nicht mehr bekannt, wie viele Jugendliche außerhalb der Stadt in geschlossen Heimen untergebracht sind. Auf eine Große Anfrage der Linken-Politikerinnen Sabine Boeddinghaus und Insa Tietjen gab sie nur Misch-Zahlen preis.
So gab es in den ersten fünf Monaten des Jahres 79 Verfahren über „freiheitsentziehende Unterbringung“ nach dem Paragrafen 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In der Regel betreffe dies die „Unterbringung in der Psychiatrie“. Gefragt, wie viele Verfahren die Jugendhilfe beträfen, erklärt die Behörde neuerdings: Das werde nicht erfasst.
(…) Den vollständigen Artikel in der TAZ gibt es unter diesem LINK.
Die parlamentarische Enquetekommission wurde vor 3 Jahren von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis in Hamburg eingefordert (s.u.) angesichts von gravierenden Fehlentwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Neben einigen Unterschieden, gibt es mehrere Parallelen zu Bremen, z.B. die Aushungerung der beratenden , niedrigeschwelligen Angebote, der offenen Jugendarbeit. Die Enquetekommission hat 2 Jahre getagt begleitet von WissenschaftlerInnen. Alles ist online bei der Hamburger Bürgerschaft einsehbar. Der Abschlussbericht liegt vor. Die Linkskraktion Hamburg hat nun eine Broschüre veröffentlicht zur Auswertung und zur Einforderung der Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission. Hier ist die Broschüre downloadbar: https://www.linksfraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/05/Broschuere_Kinderrechte_es-2019.pdf
Um rund 43.000 Einwohner_innen ist Hamburg allein von 2015 bis 2017 gewachsen, darunter fast 18.000 Kinder. Die Zahl der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bzw. der
Jugendsozialarbeit ist allerdings nicht mitgewachsen – im Gegenteil:
Im selben Zeitraum hat der rot-grüne Senat acht Einrichtungen geschlossen. Die Einrichtungen der Familienförderung wurden immerhin nicht zusammengestrichen, ihre Zahl bleibt trotz der wachsenden
Nachfrage seit Jahren unverändert. Das ergibt eine Anfrage (Drs. 21/16112) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Änderungsbedarf sieht die Regierungskoalition demnach nicht und bezeichnet die bestehende soziale Infrastruktur trotz wachsender Aufgaben als ausreichend. „Das ist ein sozialpolitscher
Skandal und ein echter Sündenfall von SPD und Grünen“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion. „In einer wachsenden Stadt müssen nicht
nur mehr Wohnungen, Kitas und Schulen gebaut, sondern auch die soziale Infrastruktur mit weiterentwickelt werden. Bis 1997 war das auch durch eine fachliche Weisung gesichert – die haben SPD und
Grüne seinerzeit abgeschafft. Wir fordern die Wiedereinführung einer solchen Richtlinie bei der Planung von Gebieten mit mindestens 500 Wohneinheiten, alles andere ist unverantwortlich!“
In seiner Antwort auf die Anfrage hat der Senat 47 neue Quartiere mit mehr als 500 Wohneinheiten ausgewiesen. Nur zu einem geringen Teil werden Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung überhaupt mitgeplant, lediglich in drei Fällen in Bergedorf und Harburg wurde die Planung konkretisiert. Alle anderen Projekte befinden sich laut Senat „in der Klärung“. „Der Senat musste zugeben, dass die Hälfte der bereits bestehenden Einrichtungen weniger als zwei Personalstellen in Vollzeit hat“, kritisiert Mehmet Yildiz, kinderpolitischer Sprecher der Fraktion. „Bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung reduzieren sich die Angebote weiter. Das ist völlig unzureichend, ein echtes Armutszeugnis des rot-grünen Senats. Wir fordern einen bedarfsgerechten Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienförderung, deren Einrichtungen alle mit mindestens zwei Fachkräften ausgestattet sein müssen!“
(Pressemitteilung Die Linke Hamburg, 20. Februar 2019 WP 21/#1491)
Den Zustand in Hamburgs Kinderschutzhäusern und -gruppen hat die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft mit mehreren Anfragen an den Senat (21/15904 und 21/16154) abgefragt. Demnach wurden die Einrichtungen zwar in erfreulichem Maße ausgebaut. Doch haben Kinder und Betreuer_innen mit massiven Problemen zu kämpfen. „Unsere Anfragen zeigen, dass ihr Zustand in keiner Weise den Empfehlungen der Enquete-Kommission entspricht, die gerade eben von allen Parteien verabschiedet wurden“, meint Sabine Boeddinghaus, jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion. So sei die Verweildauer in den Kinderschutzhäusern viel zu lang. Einige Einrichtungen erreichten Mittelwerte von über 100 bis 191 Tagen - dabei sollten drei Monate eigentlich die Höchstdauer sein. Boeddinghaus: „Für viele Kinder sind diese Einrichtungen kein Übergangszuhause, sondern ein Dauerzustand. Das muss sich dringend ändern.“
Für eine Überlastung der Beschäftigten spricht die außergewöhnlich hohe Fluktuation in den Kinderschutzeinrichtungen. So gab es laut Senatsauskunft seit 2016 insgesamt 72 Wechsel - bei lediglich 114 Mitarbeiter_innen. Die offenkundige Überlastung führe zu massiven Problemen, zum Beispiel zum wiederholten Einsatz von Security-Kräften. Daran übt DIE LINKE massive Kritik: „Security hat in solchen Einrichtungen, die mit hoch belasteten Kindern arbeiten, nichts zu suchen“, meint Boeddinghaus. „Der Weg, in immer mehr Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe mit Security-Personal zu arbeiten, dürfte in Deutschland einmalig sein und sollte vom rot-grünen Senat nicht weiter beschritten werden.“
Die Behörde gibt zu, dass es in letzten rund fünf Monaten 21 Security-Einsätze gegeben hat. Dazu Mehmet Yildiz, kinderpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Die Behörde sagt, Security-Mitarbeiter kämen nur zum Einsatz, wenn eine ‚pädagogische Zugänglichkeit‘ nicht mehr gegeben ist. Da stellt sich die Frage: Wo ist sie geblieben? Auf wen geht sie über? Will die Fachbehörde wirklich für ab 4-jährige hochbelastete, teilweise traumatisierte Kinder definieren, wo in solchen Einrichtungen pädagogisches Handeln beginnt und endet?“
DIE LINKE fordern den Senat auf, die Bedingungen der Kinderschutzhäuser zu verbessern. Dazu müssten vor allem die Personalschlüssel verbessert werden. Außerdem sollten bereits beim Start in die Arbeit in den Kinderschutzhäusern gezielte Fortbildungen stattfinden, um schlecht verlaufende Einarbeitungen zu vermeiden.
Als Diskussions-Anregung stellte nach den Vorträgen am Morgen ab 14:00 Uhr Rodolfo Bohnenberger vom Bremer Bündnis Soziale Arbeit im Workshop des studentischen Fachschaftsrates an der HAW Hamburg zu Beginn einige Thesen und Fragen auf zum sog. "Fachkräftemangel" (eigentlich Niedriglöhnermangel), zu einigen "Framings" aus dem einflussreichen, neoliberalen Think Tank Bertelsmann-Stiftung und ihrem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), sowie einige bedenkliche Entwicklungen im Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe vor. - Rodolfo , zur Zeit mit ein paar Stunden Lehrbeauftragter am Studiengang Soziale Arbeit in Bremen, erlebt dort gerade die Auswirkungen des von der Bremischen Verwaltung erklärtermaßen nur zur Fachkräfterekrutierung und -bindung aufgedrückten Dualen Studienganges seit WS 2016/17 mit (auch für andere große Träger) geplanten 40 Studienanfängerplätzen.
Spürbare Folgen für die dual studierenden Sozialinspektoranwärter*innen, die nun in der Vorlesungszeit zum Studium abkommandiert sind: schleichende Aushöhlung des generalistischen Studiums und weitere Verdichtung des seit der Bologna-Reform ohnehin schon verschulten Studiums. Droht hier über die vom CHE vorangetriebene "Duale-Strategie" bundesweit ein Downgrading des SozialarbeiterIn-Studiums zu einer von den späteren Anstellungsträgern "bestellten" Berufsausbildung mit angehängter Berufschule "Dual", die nur noch dem Namen nach als Studium bezeichnet werden kann ? Die Freiheit der Lehre nach Artikel 5 Grundgesetz erodiert schleichend.
Die miserable soziale Lage der Studierenden (nur noch 15% bekommen überhaupt das miserable, hälftig darlehensbasierte Bafög) und die seit 20 Jahren politisch vorangetriebene Drittmittelabhängigkeit der Hochschulen schafft die notwendigen ökonomischen Abhängigkeiten auf denen aufbauend Akzeptanz und sog. "Attraktivität" für duale Studienkonzepte auf subtile Weise herbeigezwungen wird. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".
Auszug: "Seit einiger Zeit setzt sich auch das Department Soziale Arbeit sehr intensiv mit der Frage nach der Entwicklung eines dualen Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit auseinander. Diese Diskussion begann bereits im Jahr 2016 gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie erhielt eine neue Dynamik insbesondere durch den 2017 mit dem Präsidium der HAW Hamburg abgestimmten Prozess, der sich eng an der grundlegenden Prozessbeschreibung der HAW Hamburg zur Einrichtung von neuen Studiengängen orientierte. Die im Department geführte fachliche Verständigung basierte u.a. auf der Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung des dualen Studiums (2013) sowie mit dem Kerncurriculum Soziale Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit. Der Prozess umfasste einen breiten Diskurs zu dualen Studienangeboten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschule. Der überregionale Fachtag „Soziale Arbeit – dual“ fand am 01.06.2018 im Department Soziale Arbeit statt und bildete den Rahmen, um Fragen der Disziplin und Profession im Kontext der Thematik auch mit externen Akteur*innen, Expert*innen und Vertreter*innen der Fachgesellschaften zu diskutieren. Der mehrdimensionale und partizipative Diskussionsprozess mündete in der Entscheidung des Departmentrates über die Frage, ob aktuell die Entwicklung eines dualen Bachelorstudienangebots Soziale Arbeit weiterverfolgt werden soll. Der Departmentrat ist das demokratisch gewählte Organ im Department Soziale Arbeit, welches nach der Grundordnung der HAW Hamburg über den Vorschlag zur Einrichtung eines Studiengangs im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans beschließt. In seiner Sitzung am 02.07.2018 hat der Departmentrat Soziale Arbeit sich mehrheitlich gegen eine weitere Entwicklung eines dualen Studienprogramms zum jetzigen Zeitpunkt entschieden. Die standortbezogene Begründung setzt auf der fundierten Analyse der vielfältigen Ausbildungsinteressen auf. Sie bezieht die aktuellen Implikationen sowie Herausforderungen für die Disziplin- und Professionsentwicklung der Sozialen Arbeit in der Metropolregion Hamburg ein. Zentrales Argument ist dabei, dass die Kompetenz zum Theorie-Praxis-Transfer im Studium der Sozialen Arbeit als ein gefordertes Qualifikationsziel nicht nur durch das 100tägige Praxisstudium nach dem Anerkennungsgesetz Soziale Arbeit (2013), sondern auch durch die in dem derzeitigen Studium bereits vorgesehenen vielfältigen lehrbegleitenden Praxisbezüge sichergestellt werde. Die Realisierung dieses Qualifikationsziels ist aus der Sicht des Departmentrates nicht an die Entwicklung eines dualen Studienmodells gebunden."
LINK zu dem vollständigen Dokument auf der WEB-Seite der HAW.
TAZ 29.06.2018 : "Die derzeitigen Strukturen seien geprägt von „Angst auf verschiedenen Ebenen“, führten
sie aus. Klienten seien besorgt, dass der Staat Kinder wegnehme, Fachkräfte hätten Angst Fehler zu machen und mit tragischen Folgen rechnen zu müssen und auch Politiker seien in Sorge bei
falschen Entscheidungen die Verantwortung zu tragen. Es mangele an Anerkennung auf allen Ebenen, die negativste Auswirkung beträfe die Klienten, die „schon unter Exklusionserfahrungen leiden“.
Das
Gefühl, nichts bewirken zu können, führe zu Vermeidungsverhalten und psychischer Erkrankung.
Nötig sei ein Imagewechsel des ASD und „Vertrauenskultur auf allen Ebenen“, vor allem „mehr
Beziehungsarbeit, weniger Dokumentation“.
Die Volksinitiative "Mehr Hände für Hamburger Kitas" hat am 5. März 2018 über 30.000 Unterschriften an die Senatskanzlei übergeben. Die Übergabe wurde von Eltern, PädagogInnen und Kindern begleitet. Nun gehen die Unterschriften in die Prüfung, aber bei der großen Anzahl von 30.000 gesammelten Unterschriften sind wir mehr als sicher, dass die erforderlichen 10.000 Unterschriften erreicht werden. Dann können die Verhandlungen hoffentlich kurzfristig starten.
Unter der Losung: "Wir wollen mehr als satt und sauber" fordert das trägerübergreifende Bündnis von engagierten Eltern, PädagogInnen und Leitungskräften eine deutliche Erhöhung des Personals.
Die Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 18.01.18 hat nun (auch nach einem Artikel der TAZ Hamburg vom 05.02.2018) zu einer Debatte über die in Hamburg praktizierte Durchdringung von pädagogischer Arbeit (oder pädagogischer Klärung=Clearing) mit repressiven und punitiven Mitteln (Wachdiensten - Security) geführt. Genau das war einer der vielen Kritikpunkte an der vom damaligen von Innensenator Schill eröffneten und nach seinem Abdanken (von den Grünen) abgeschafften Geschlossenen Unterbringung in der Feuerbergstraße. Statt über Dressur (oft als "Training" bezeichnet) sollte wieder im Vordergund stehen: Veränderung von Verhalten durch Einsicht, pädagogischen Bezug und eigene Zielsetzung des Jugendlichen.
Die Hamburger Sozialbehörde und ihr Landesbetrieb Erziehung (LEB) scheint wieder zurückgefallen zu sein auf anachronistische Methoden, denn sie betreibt nun schon länger die Einrichtung „Zweite Chance“ an der Hammer Straße, wo "in der Konzeption die enge Zusammenarbeit mit der Polizei verankert und das Sicherheitspersonal sogar Teil des „multiprofessionellen Teams“ [ist]. Der Sicherheitsdienst soll die Pädagogen auch beim „Durchsetzen der Hausordnung“ unterstützen." (vgl. TAZ 5.2.18). Diese Art "Pädagogik" soll nun in der geplanten "Clearingstelle" auf dem früheren Recyclinghof der Stadtreinigung am Bullerdeich erneut angewendet werden, wogegen sich unter Fachleuten größerer Widerstand regt. Unter anderem auch weil es überhaupt keine nachgewiesenen Erfolgsquoten gibt. Die Antwort des Senats ergab nämlich, dass im "Bullerdeich" ( von 3/2015 - Schließung 4/2017) "von 89 Jugendlichen, die dort waren, 15 in Haft [landeten], und 52 Klienten verschwanden mit unbekanntem Ziel. Nur 22 Jugendlichen und damit etwa jedem Vierten gelang ein Übergang in reguläre Betreuung.
Sehr viel erfolgreicher arbeitet eine andere „Clearingstelle“ des LEB an der Kollaustraße, die sich auf psychisch belastete junge Flüchtlinge einstellt und mit Ärzten der Uniklinik Eppendorf kooperiert. Die Erfolgsquote hier liegt bei nahe 90 Prozent, während es beim Bullerdeich nur magere 25 Prozent sind." (vgl. TAZ 5.2.18).
Eine Zeitreise durch 70 Jahre Heimgeschichte
Montag 26. Februar 2018 von 09:00 bis 20:00 Uhr
Reimarus-Saal in der Patriotischen Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg
Zusteigen auf jeder "Station" zwischen 9:00 und 19:00 Uhr möglich.
Um Anmeldung wird gebeten bis zum 19.02.2018 an: info@patriotische-gesellschaft.de
Mehr Infos hier:
Flyer hier zum Download:
Die Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft (siehe unten Download) hat Erschreckendes zutage gefördert. Kinderrechte werden immer öfter missachtet. Besonders wenn Kinder auswärts in Heimen untergebracht sind, und das sind über 1700 junge Menschen, kommt es viel zu häufig (375) zu länger andauernden Kontaktverboten gegenüber emotional Nahestehenden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungspflichten des Jugendamtes gegenüber den auswärtigen Einrichtungen werden zudem grob vernachlässigt; Kinder würden in "eine Black-Box" verschoben, wie das Hamburger Abendblatt Sabine Böddinghaus (Die Linke) zitierend, vom 8.12.2017 berichtet.
"Der Senat gibt die Verantwortung für über 1700 junge Menschen an der Landesgrenze ab", sagt Boeddinghaus. Er handele weiter nach dem Motto: "Aus den Augen, aus dem Sinn!" Das sei schon bei den Skandalen um die privaten Träger Haasenburg oder beim Friesenhof schiefgelaufen. "Weitere Fälle dieser Art sind so vorprogrammiert."
Kontaktsperre gegen 375 Betroffene
Nicht genannt werden in der Antwort die fachlichen Gründe für eine auswärtige Unterbringung, da diese nicht statistisch erfasst würden. "Diese Gründe lassen sich nur durch eine manuelle Auswertung von 5247 Akten ermitteln", so der Senat. "Es ist äußerst besorgniserregend, dass der Senat von etwa 1700 jungen Menschen nicht weiß, warum sie auswärts untergebracht sind, wie sie beschult oder beruflich gefördert werden, wie viele gegen ihren Willen oder den ihrer Eltern nicht in Hamburg leben dürfen und wie viele schon mit Suizid gedroht oder suizidale Handlungen vorgenommen haben", so Boeddinghaus. Es fehlten alle qualitativen steuerungsrelevanten Daten, die es Fachbehörde und Bezirken möglich machen würden, das Kindeswohl bei auswärtiger Unterbringung sicherzustellen. "Die auswärtige Unterbringung ist eine Black Box."
Die TAZ vom 8.12.2017 beschreibt ausführlich einen exemplarischen Fall, in dem ein Kind von der Mutter mithilfe einer vom Jugendamt veranlassten familiengerichtlichen Entscheidung getrennt wurde, hunderte Kilometer entfernt untergebracht wurde und dann jahrelang mit einem fragwürdigen Kontaktverbot belegt wurde, obwohl das Kind seinen Kontaktwunsch immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Die Befürworter*innen eine Null-Kontakt Entscheidung argumentieren dabei mit einer dem Kind schadenden "symbiotischen Beziehung". Der Anwalt kritisiert das: „Das Jugendamt erklärt die schiere Existenz der Mutter zum Problem.“ Der Kindeswille wird über Jahre komplett ignoriert.
Wie die TAZ vom 12.12.2017 berichtet, beobachtet der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer (nicht nur) im Hamburger Jugendamt, dass Kinder immer häufiger mit grundgesetzwidrigen Begründungen aus der Familie genommen werden. Handele es sich um fortdauernde, von den Eltern trotz Unterstützung nicht abgewendete, massive Kindeswohlgefährdungen, wären solche drastischen Maßnahmen, wie Trennung des Kindes von (meist) der Mutter, noch nachvollziehbar.
Aber es zeichne sich ein Trend im Jugendamt ab, sich zum "Ober-Erzieher" aufzuschwingen und basierend auf zweifelhaften Laien-Diagnosen die Familiengerichte so zu beinflussen, dass immer öfter bei alleinstehenden Müttern lebende Kinder wegen unzureichender Qualität der Erziehung getrennt werden und weit außerhalb von Hamburg in Einrichtungen untergebracht werden, belegt mit Kontaktverbot. Das geht gegen unsere Verfassung. Es richtet große Schäden an, wenn man ein Kind von seinen Eltern oder von seiner Mutter trennt.
TAZ 27.09.2017 : Senat plant einen „dienstherreneigenen“ Studiengang für Soziale Arbeit bei Behörden. Professoren und Praktiker sind dagegen. Besser wären mehr Studienplätze. Inzwischen liegen drei kritische Stellungnahmen vor. Außerdem kritisierte der emeritierte Professor der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Manfred Neuffer in der Jugendhilfe-Zeitschrift „Forum“, dass eine Spaltung in jene Sozialarbeiter drohe: Auf der einen Seite die, die beim Staat arbeiten, auf der anderen der Rest. Es könnten künftig in den Jugendämtern „nur noch die intellektuell geschulten Vertreter der offiziellen Linie“ arbeiten, sagt der HAW-Professor Knut Hinrichs. ...
Eine Initiative von Erstunterzeichnern bestehend aus Professoren*innen, Studierenden, Gewerkschaftern, Personalräten, sowie Praktiker*innen sammelt unter einer gemeinsam verfassten Stellungnahme Unterschriften. Die Sammlung ist noch nicht abgeschlossen. Alle Unterschreibenden werden über den Fortgang der Ereignisse per Mail auf dem Laufenden gehalten. Die Forderung: Dem Fachkräftemangel solle die Stadt anders begegnen –durch eine Ausweitung der Studienplätze an HAW und EHS (Raues Haus).
Der Fachschaftsrat der Studierenden am Department Soziale Arbeit an der HAW hat jüngst eine eigene Stellungnahme verfasst und auf seiner Homepage alle Materialien, die gegen einen "Dienstherreneigenen Studiengang" sprechen, übersichtlich zur Verfügung gestellt. Auch ein bundesweites Vorgehen ist in Planung.
TAZ Hamburg vom 15.09.2017 : Die Enquetekommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärker“ in Hamburg wird sich weiter mit dem Jugendhilfekurs in Hamburg beschäftigen müssen, denn es gibt den Verdacht, dass die Verdreifachung der Sorgerechtsentzüge in Hamburg (ein Anstieg ist Bundestrend) und die deutliche Ausweitung der Heimerziehung (in der Anzahl und in der Dauer, gegen den Bundestrend) aus einem "Angsthandeln" der immer mehr unter Druck (politisch und bürokratisch) geratenen Beschäftigten in den Jugendämtern resultiert.
Die Hamburger Linksfraktion hat in einer Anfrage (siehe den Download hier) genauer nachgehakt und plant weitere Anfragen zu der steigenden Repressivität in der Jugendhilfe und möglicher Armutsfaktoren in bestimmten Vierteln, wo den Kindern und Familien nicht geholfen wird, wie es unsere Verfassung (Artikel 6, Absatz 2), das SGB VIII und die UN-Kinderechtskonvention vorsieht.
Die Linksfraktion hat in der Hamburger Bürgerschaft einen Antrag eingebracht, um gegen Armut vorzugehen, mehr Erziehungsberatung und Ausbau von Familienzentren zu fördern, aber der Antrag wurde von SPD und Grünen abgelehnt.
Nicht veröffentlichter Leserbrief (22.08.2017):
" Sehr geehrter Herr Dey,
für mich ist Ihr Artikel (siehe Betreff) als Aufmacher des Hamburgteil´s im Abendblatt heute eine außergewöhnliche Enttäuschung! Mir ist unklar, wie über dieses Thema berichtet werden
kann, ohne über das Thema "Kunden" zu schreiben? Natürlich hat das Thema "Kunden" auch eine besondere Geschichte im Öffentlichen Dienst ... aber es gänzlich unerwähnt zu lassen, ist für mich das
Einfallstor für Legendenbildung und Opportunismus. Einer (aus meiner Sicht) konservativen Zeitung absolut unzuträglich .... so könnte man mühelos in die "Trump-Ecke" rutschen.
Das dann nicht ein einziges Mal die schreckliche JUGENDHILFE-INSPEKTION erwähnt wird, bleibt mir ebenfalls ein Rätsel. Wann, wenn nicht in diesem Zusammenhang, kann und muß über dieses - nur so gerechtfertigte - "Instrument" denn sonst gesprochen werden?
Sie versuchen allerdings auch nicht zu erklären, warum der TÜV/NORD die Expertise haben soll dieses Qualitätsmanagment verstehen und prüfen zu können. Erstaunlich! Außergewöhnlch finde
ich auch, das sie nur den CDU-Abgeordneten Heißner mit einer Stellungnahme zitieren ... was andere politische Parteien sagen bleibt verschluckt! Wie können Sie dies verständlich sein
lassen, wo Sie doch selber mit einem (für mich verständlichen) fragenden Unterton den Artikel beginnen?? Z.B. hat der Bürgerschaftsabgeordnete M. Yildiz die Absicht des damaligen Senators Scheele
- der dieses Managment-System unbedingt einführen wollte - unter anderem zum Anlaß genommen eine heftige Kritik zu üben. Er hat schon damals gefordert eine andere Fachlichkeit im Jugendamt zu
fördern und gefordert eine Enquete-Kommission dafür einzusetzen.
Das dieses TÜV-Siegel nun im laufenden Enquete-Kommissions-Prozeß eingeführt wird und auch noch gesetzlich (Hamburger Durchführungsgesetz zum SGB VIII - am 1.3.17 in der Bürgerschaft
beschlossen ) geregelt wird, ohne Rücksicht auf die eingesetzte Kommission zu nehmen, hätten Sie mindestens erwähnen müssen!
Es ist aus meiner Sicht auch außergewöhnlich bedauerlich, das Sie kein Wort darüber verlieren welches Konzept die BAFSI hier umsetzt. Schließlich dreht es sich ja darum Gefahrenschutz für das
Kindeswohl zu gewähren. Und was das heißt, muß in Hamburg mit dem Qualitätsmanagment und dem PC-System JusIt erklärt werden.
Das erklärt aus meiner Sicht auch, warum nicht mehr über die Einhaltung von gesetzlichen Grundlagen, wie sie das SGB VIII vorschreibt gesprochen wird. Menschen, die sich auf der Grundlage des
geltenden Rechts eine Unterstützung durch das Jugendamt erhoffen, können jetzt sehr leicht (vielleicht sogar zu leicht) mit Machtbefugnisse des Staates konfrontiert sehen, die nicht einmal
der Polizei zugemutet werden! Niemand würde doch von der Polizei erwarten, das sie einen Diebstahl unterbinden kann. Das Jugendamt (bzw. der ASD) ist nun aber der Gefahrenabwehr zum Schutze von
Kinder auf ganz außerordentliche Art verpflichtet. Ein ASD Sozialarbeiter muß Eltern quasi hinter die Stirn schauen, um das Kind vor schwierigen Entscheidungen seiner Schutzbefohlenen zu
schützen. Und das so, das in der Hirarchie jede/r örtl. zuständige Sozialarbeiter/in zu jedem Zeitpunkt kontrolliert werden kann, wie er Regeln umsetzt!
Es ist ein Vabanquespiel, das in ihrem Artikel keine Erwähnung findet. Es mutet hilfebedürftigen Kindern und deren Sorgeberechtigten zu Vertrauen aufzubringen, ohne das dort bisher erklärt
wurde, warum die Zahl der familiengerichtlchen Auseinandersetzungen immer stärker ansteigen und Sorgerechtsentzüge immer häufiger Bedeutung bekommen. Vertrauen läßt sich so sehr schwer
erzeugen.
Bedauerlich ist auch, das Sie nicht versuchen, mit den nun anders verpflichteten Praktikern vor Ort zu sprechen, ich sende Ihnen deshalb die Stellungnahmen der Landesarbeitsgemeinschaft ASD,
die Sie mindestens erwähnen hätten sollen.
Bitte versuchen Sie sich noch mal an dieser Materie!
Es grüßt Ihr Leser
P. Meyer (ehemaliger Sozialarbeiter im Jugendamt Wandsbek)"
"Die Polizei als Knecht Ruprecht zu missbrauchen und Lehrerinnen und Lehrer pädagogisch zu entmachten ist genau der falsche Weg", so der der frühere Hamburger Jugendhilfe-Leiter Wolfgang Hammer in einem TAZ-Kommentar vom 13.12.2016 ... "Gewaltsames Verhalten – auch das von Kindern – ist immer ein Eingriff in die körperliche und seelische Unverletzlichkeit anderer Menschen. Das muss auch jedem Kind unabhängig von den Ursachen und Anlässen verdeutlicht werden.
Die dann notwendige angemessene Reaktion auf gewaltsames Verhalten von Kindern setzt aber voraus, den Zusammenhang zu kennen, in dem gewalthaftes Verhalten eines Kindes geschehen ist. Dazu sind die individuellen, familiären und gruppenspezifischen Verursachungszusammenhänge – zum Beispiel Mobbing in der Schule – und der Grad der Gewaltausübung zu klären und zu bewerten. Daraus sind pädagogische Konsequenzen abzuleiten, die meist nicht nur das jeweilige Kind betreffen."
Ein NDR-Artikel Online vom 22.7.2016 berichtet ausführlich über die in Planung befindliche Enquetekommission aus verschiedenen Blickwinkeln.
Hamburg und Bremen planen ein geschlossenes Heim im Rahmen der Jugendhilfe. Doch während Bremen forsch voranschreitet und im April bekannt gab, dass die „Burg“ (im Blockland) als 2.000-Quadratmeter-Neubau schon im Herbst 2017 eröffnen soll, hielt sich Hamburg bisher auffallend zurück. Dabei hat die Elbe-Stadt eigens einen Heim-Träger gegründet und ist für das Inhaltliche zuständig. Doch nun wurde über den Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) ein „Eckpunkte-Papier“ öffentlich. Wie die TAZ vom 5.6.2016 berichtet, ist da die Rede von: „Zwangsmaßnahmen [Klettbänder/Fesseln] sind nur zur Durchsetzung des Erziehungsrechts zulässig.“ Sie sollten zwar „keinen Strafcharakter haben“, aber „der Neutralisierung von Fehlverhalten dienen“. Der Jugendhilfeausschuss in Bremen will sich mit dem Heim nach der Sommerpause beschäftigen. Auf eine Anfrage der Linken in Bremen behauptete der Bremer Senat, von all dem nichts zu wissen !?
Die Hamburger TAZ berichtet am 9.6.2016: Polizisten vertreiben Obdachlose aus dem Park am Altonaer Nobistor. Das sei sinnlos, glaubt „Hinz & Kunzt“-Sozialarbeiter Stephan Karrenbauer.
„Wer glaubt, die Menschen durch Alternativlosigkeit vertreiben zu können, irrt sich“, merkt Karrenbauer an. Deshalb fordert Hinz & Kunzt, den Obdachlosen die teilweise leer stehenden Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung zu stellen. „So hätten sie eine Meldeadresse und könnten sich eine Arbeit suchen“, erklärt Karrenbauer. Dann sei auch das Problem der „wilden Camps“ gelöst, über die sich beschwert wird.
Die Taz vom 07.06.2016 berichtet über ein Gutachten über den Einsatz von Zwangsmaßnahmen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von Hannelore Hebel (Juristin und Diplompädagogin, bis 2014 Professorin für Jugendhilfe- und Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg).
Auszug: "Aus dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, verankert in Paragraf 1.631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt sich ein uneingeschränktes Verbot mit Gewalt verbundener Erziehung. Das leitet sich aus Wortlaut und Zielsetzung des Gesetzes ab und aus Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention. Jede Form der physischen und psychischen Gewalt ist untersagt. Das gilt sowohl für Eltern als auch für FremderzieherInnen."...
Frage: "In den Konzept-Eckpunkten für ein neues Hamburger Heim heißt es: „Zwangsmaßnahmen sind nur zur Durchsetzung des Erziehungsrechts zulässig und sollen keinen Strafcharakter haben, sondern dienen der Neutralisierung von Fehlverhalten“.
Antwort: "Es zeugt auf jeden Fall von einem überholten, autoritären Erziehungsverständnis. Alle „Zwangsmaßnahmen“ sind am Gewaltverbot des § 1.631 zu messen – gleichgültig, mit welchem Begriff sie belegt sind. Physische und psychische Gewalt „zur Durchsetzung des Erziehungsrechts“ ist damit nicht erlaubt. Und bei „Neutralisierung von Fehlverhalten“ – aus meiner Sicht ein hoch problematischer Begriff – geht es vermutlich um anderes als um akute Gefahrenabwehr. Würde hier aus erzieherischen Gründen körperlicher Zwang eingesetzt, läge ein klarer Verstoß gegen das Gewaltverbot vor."
Das Gutachten erscheint in 2 Teilen in dem Periodikum ZKJ. (Der 1. Teil ist bereits erschienen in der Ausgabe Nr. 5 Jahrg. 2016, im Inhaltsverzeichnis zu finden unter: Aufsätze, Beiträge, Berichte)
ZKJ – Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Hannelore Häbel
Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und seine Bedeutung für die Zulässigkeit körperlichen Zwangs in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – Teil 1
Seite 168
Mitherausgeber
Prof. Dr. Stefan Heilmann, Prof. Siegfried Willutzki, Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. , Herrnstraße 53, 90763 Fürth
Kooperationspartner:
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. BAFM, Berlin
BVEB – Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V., Berlin
Pressemitteilung der Linken (Hamburg) und Piraten (Schleswig-Holstein) vom 03.05.2016:
"Die Skandale um die Jugendeinrichtungen “Friesenhof” und “Haasenburg” haben bundesweit Schlagzeilen gemacht. Berichte von Jugendlichen, die über lange Zeit systematisch gedemütigt, erniedrigt
und drangsaliert wurden, hatten zur Schließung der beiden Heime und zur Bildung eines Untersuchungsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag geführt. Die politisch Verantwortlichen in Kiel
und Hamburg versprachen, die Ereignisse aufzuarbeiten und die Mängel in den Einrichtungen abzustellen.
Doch wie es scheint, hat sich überhaupt nichts geändert. Recherchen der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben neue
Fälle ans Licht gebracht, bei denen es wieder um Misshandlungen und Rechtsverletzungen in norddeutschen Jugendheimen geht. Konkret geht es um Einrichtungen der Träger “Heilpädagogische Kinder-
und Jugendhilfe Dithmarschen, Dörpling” und “Therapiezentrum Rimmelsberg”, speziell um die Einrichtung „Hof Seeland“.
Involviert waren dabei offenbar auch ehemalige Mitarbeiter/innen des “Friesenhofes”, die nach der Schließung des Skandal-Heims in ähnlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein zum Einsatz
gekommen sind und sich auch dort an zweifelhaften pädagogischen Methoden beteiligt haben sollen. Das jedenfalls legen zahlreiche Berichte von Trägern, Angehörigen und betroffenen Kindern nahe,
die den Fraktionen der Piraten und Linken vorliegen.
Sabine Boeddinghaus, Co-Vorsitzende der Linksfraktion Hamburg: “Wieder zeigt sich, dass die Hamburger Jugendämter junge Menschen außerhalb der eigenen Landesgrenze unterbringen, ohne genau wissen
zu wollen, wie die jeweiligen Einrichtungen arbeiten und wie es den jungen Menschen dort geht. Es entsteht der Eindruck, dass für die Behörde weiterhin gilt: Aus den Augen, aus dem Sinn. Wir
erwarten, dass die Jugendämter bereits vor der Belegung die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen prüfen und bewerten müssen. Dabei muss endgültig Schluss gemacht werden mit der Methode
‘Schwarze Pädagogik’ in vermeintlich offenen Einrichtungen. Erniedrigungen, Isolierungen, Strafsport, Kontaktsperren und erniedrigende Verhaltenszüchtigungen haben keinen Platz in der Kinder und
Jugendarbeit.”
"Die Friesenhof-Heime waren, wie die der Haasenburg-Gruppe, eine Art pädagogisches Gorleben", sagt Wolfgang Dudda, sozialpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen
Landtag. „Bootcamp-Pädagogik als Ersatz für tatsächlich nicht vorhandene geschlossene stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe hätte nie stattfinden dürfen und darf nie wieder stattfinden. Die
Aufsichtsbehörde, das Landesjugendamt, ist zu keiner Zeit rechtlich und von der personellen Ausstattung her in der Lage gewesen, eine echte Fachaufsicht auszuüben. Hier gehen privates
Profitstreben um jeden Preis mit vermeintlichen Sparzwängen des Staates Hand in Hand.”
Linke und Piraten fordern die Behörden einmütig auf, die vorliegenden Beschwerden genaustens zu prüfen und zu den konkreten Vorwürfen der Betroffenen Stellung zu nehmen. Die betroffene
Einrichtung „Hof Seeland“ (Rimmelsberg) und andere Einrichtungen sind unverzüglich zu schließen, wenn sich die Aussagen der Betroffenen bestätigen sollten."
Weitere Infos zur Kritik am Konzept der "Geschlossenen Unterbringung" unter diesem internen LINK.
Der NDR hat in einem Fernsehbeitrag über die "zweifelhaften pädagogischen
Methoden" in der "Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen" in Dörpling und im "Therapiezentrum Rimmelsberg" - speziell in der Wohngruppe
"Hof Seeland" in Lindewitt berichtet.
[Auszüge eines Interviews in Zeit Online 30.05.2016] Herr Kunstreich, was kann eine Enquetekommission bringen, wenn die Sozialbehörde zwar Regeln aufstellt, etwa für Pflegefamilien, diese aber in vielen Fällen von Jugendämtern und Bezirksamtsleitern so nicht umgesetzt werden?
Das ist ein Grundproblem in der derzeitigen Kinder- und Jugendhilfe: Es gibt eine
Überregelung. Selbst wenn sich Sozialarbeiter daran halten wollen, ist das nicht einfach, weil es
sehr viel und kompliziert ist. Ein anderes Problem ist, dass neben der ganzen Reglementierung oft
gar nicht berücksichtigt wird, was Kinder und Familien wirklich wollen. Deshalb ist die
Kommission wichtig, um die Wünsche der Kinder wieder in den Mittelpunkt zu rücken.
Aber besteht durch weniger Regeln nicht die Gefahr, dass sich die Probleme eher
verschärfen?
Kunstreich: Eher nicht, gerade durch die Kontrollorientierung werden Familien häufig in die
Isolation geführt. Statt der starken Kontrollen sollte es lieber mehr Gespräche geben. Heute melden
sich nur noch wenige Familien mit Problemen selbst bei den Jugendämtern und anderen
Einrichtungen, weil sie Angst haben, dass ihnen die Kinder weggenommen werden.
"Für Sabine Boeddinghaus, Jugendpolitikerin der Linken, macht es keinen Sinn, jetzt öffentlich nach einzelnen Schuldigen zu suchen. Der Fall müsse im Sinne des Kinderschutzes reflektiert werden, um Verbesserungsbedarf zu erkennen.
Auch der frühere Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer warnt von einem „alten Ritual“ der Suche nach einem politisch oder persönlich Verantwortlichen in einem Einzelfall. „Ohne zynisch sein zu wollen: bei 120 bis 150 toten Kindern im Jahr bundesweit, ist es naiv zu glauben, dass das an Hamburg vorbeigeht.“ Nötig wäre, das gesamte Arbeitsgebiet auf den Prüfstand zu stellen und so zu verbessern, dass „Schutz und Bedürfnisse der Kinder“ im Zentrum stünden." TAZ Hamburg 21.12.2015
"Ein sowohl fachlich als auch finanziell katastrophales Bild der Jugendhilfe in Hamburg zeigen die Antworten des Senats auf die Große Anfrage „Auswärtige Unterbringung bei den Hilfen zur Erziehung“ (Drs. 21/2013) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Schon eine erste Analyse ergibt alarmierende Befunde“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion. „So ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Hamburg in Einrichtungen außerhalb der Stadt unterbringt, innerhalb von drei Monaten von 1433 auf 1626 gewachsen, weil bei den bisherigen Zahlen die Unterbringung der jungen Volljährigen nicht berücksichtig wurden. Damit sind fast 44 Prozent aller Kinder und Jugendlichen, die die Behörde in ihrer Obhut hat, außerhalb der Stadt. Selbst Babys und Kleinkinder werden auswärtig untergebracht!“
(linksfraktion-hamburg 2015/11/26/) und TAZ Hamburg 26.11.2015
"Immer wieder hatten Gewerkschaften und die jeweiligen Oppositionsparteien auf die Überlastung der ASD-Mitarbeiter verwiesen und mehr Personal gefordert. Am Dienstag nun, nach mehrjährigem
Vorlauf, gab der Senat bekannt, dass der ASD 20 Prozent mehr Personal bekommt: Die Zahl der Stellen in den Bezirken wird von 371 um 75 auf 446 erhöht." (Zitiert aus Hamburger Abendblatt
23.9.2011, Download hier)
TAGUNG: Entschlossen Offen – kein Ein- und Ausschluss in der Jugendhilfe. Gegen geschlossene Unterbringung von Jugendlichen. Eine Diskussion über Chancen und Möglichkeiten, pädagogisch begründeten Freiheitsentzug, Machtmissbrauch, Entwürdigung und Heimkarrieren in Hamburg zu verhindern.
Montag, 13.7.2015 von 09:30 - 16:30 Uhr, Patriotische Gesellschaft von 1765, Trostbrücke 6, Hamburg
Link zu mehr Infos:
DOKUMENTATION DER TAGUNG ...Vor dem Hintergrund vieler politisch begründeter Bedrängnisse und der tatsächlichen Schwierigkeiten für die Praxis der SozialarbeiterInnen im ASD Hamburg in den 7 Bezirksämtern haben Wissenschaft und Praxis einen öffentlichen Austausch im April 2015 ermöglicht; fokussiert auf den Allgemeinen Sozialen Dienst der Hamburger Jugendämter und inititiert von der HAW in Hamburg. Bleibt zu hoffen, das die Hamburger Fachbehörde BASFI diesen Diskurs zu nutzen weiß, um sich - statt der bisherigen ausschließlich kontrollierenden und organisationellen Top-Down Konsequenzen - zu öffnen für eine konstruktive Weitergestaltung der Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit in Hamburg. Der Diskurs ist exemplarisch und interessant für andere Kommunen und Städte.
Veranstalter war die Fakultät Wirtschaft und Soziales, Department Soziale Arbeit in Kooperation mit dem Zentrum für Praxisentwicklung – ZEPRA.:
Prof. Dr. Knut Hinrichs E-Mail: knut.hinrichs@haw-hamburg.de
Prof. Dr. Manfred Neuffer E-Mail: manfred.neuffer@haw-hamburg.de
Unterstützt von verdi (Bund/Länder Hamburg), DBSH, ASD-Vernetzungstreffen.
Die gesamte Tagung ist hervorragend dokumentiert (Vorträge und ein Video der abschl. Podiumsdiskussion) auf der WEB-Seite der HAW, Hochschule für angewandte Wissenschaften, in Hamburg.
Hier die Links:
Beispielhaft dieser Vortrag: Thomas Zurborg: 25 Jahre im ASD–Anspruch und Wirklichkeit (1989–2015)
Aus dem Vortrag von Karl Materla, BAG ASD/KSD: