Die SGB-VIII (D)Reformierung im Bund ist nun seit April 2021 beschlossene Sache. Unser Bündnis hat das 10 Jahre lang kritisch begleitet. Nun läuft auch in Bremen die Umsetzung. Hier eine Kritik von Timm Kunstreich, incl. eines historischen Rückblicks zum geforderten Jugendrecht (statt Jugendhilfe).
Mit den Stimmen der CDU/SPD Regierungskoalition und der Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigte eine Mehrheit der Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, den Entwurf für ein sog. "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG, 19/26107). Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (19/28870). Der Debatte lagen auch die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zugrunde (19/27481, 19/28005 Nr. 5). Der Haushaltsausschuss legte zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28871) vor.
LINK zur WEB-Seite des Bundestags, wo die Debatte am 22.04.2021 in der Mediathek verfolgt werden kann und die abschließenden Gesetzestexte mit allen "last minute" Änderungen eingesehen werden können. Der Bundesrat (also alle Bundesländer) hat am 07.05.2021 dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Damit ist es nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft.
(von Rodolfo Bohnenberger, Bremen 18.05.2021)
Mit den Stimmen der CDU/SPD Regierungskoalition und der staatstragenden Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigte eine Mehrheit der Abgeordneten am 22. April 2021 den von der Koalition eingebrachten Entwurf für ein sog. "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG, 19/26107); der Bundesrat stimmte am 07.05.2021 dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu, womit das neue SGB VIII (Sozialgesetzbuch Acht, das Kinder- und Jugendhilfegesetz) rechtskräftig wurde.
Auszug, ausführlicher Beitrag hier als download pdf:
Der Name dieses Gesetzes wird dem Inhalt nicht gerecht; teilweise ist es das Gegenteil davon, wie aus der Geschichte dieser Gesetzesinitiative ersichtlich wird. ... Auf dem digitalen Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vom 18. - 20. Mai 2021 findet ein (schon ausgebuchtes) Fachforum des Aktionsbündnisses gegen Freiheitsentzug und geschlossene
Unterbringung statt, in dem Kritiker der Geschlossenen Unterbringung sich bundesweit austauschen und vernetzen....
Bremen, 07. April 2021
Sehr geehrte Frau / Herr Abgeordnete/r in der Bremer Bürgerschaft,
ich wende ich an Sie (Abgeordnete bzw. Senatsmitglieder) aus Sorge um die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Ich war 13 Jahre lang als Diplomsozialpädagoge und Familientherapeut in der Bremer Kinder- und Jugendhilfe tätig und hatte im Anschluss drei Jahre lang einen Lehrauftrag im Studiengang Soziale Arbeit (Hochschule Bremen). Meine Anliegen gliedern sich in zwei Teile.
Im ersten Teil geht es um die Reformabsichten zu den gesetzlichen Grundlagen, die zur Zeit im Bundestag und Bundesrat (Reform SGB VIII) anhand eines von SPD/CDU eingebrachten Gesetzentwurfes zur Abstimmung anstehen.
Im zweiten Teil geht es um Bremer Familien, Kinder und Jugendliche, die von stationären Unterbringungen in sog. „intesivpädagogischen“, oder (teil)geschlossenen Einrichtungen (auch in der Jugendpsychiatrie) betroffen sind. Dazu übersende ich Ihnen einen angehängten Fragenkatalog, als Vorschlag für eine parlamentarische Anfrage.
Zu I.
Seit 12 Jahren wird an einer „Reform“ des Sozialgesetzbuch SGB VIII – unter dem Namen „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG“ – gearbeitet. Im Bremer Bündis Soziale Arbeit haben wir seit Gründung 2011 kritisch diesen Prozess begleitet und etliche Fachtage dazu organisiert. (https://bremerbuendnissozialearbeit.jimdofree.com/stellungnahmen/stellungnahmen-zur-geplanten-sgb-viii-novelle/) Ich bin in sehr großer Sorge angesichts der negativen Konsequenzen für die Lebenswirklichkeit der betroffenen Familien und Kinder, die sich aus den vorliegenden Entwürfen ergeben könnten.
(... siehe unten ausführlich zum Download)
Zu II.
Aus Sorge um die zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die aus ihren Familien „genommen“ und in (teil)geschlossenen Heimeinrichtungen untergebracht werden, rege ich an, den angehängten Fragenkatalog in Form einer parlamentarischen Anfrage in der Bürgerschaft zu debattieren. Da die Regierungsparteien in der Regel wenig Interesse haben, ihr eigenes Regierungshandeln einer kritischen Prüfung zu unterziehen, besonders vor den Wahlen, wäre dies die ureigenste Aufgabe der Opposition.
Fragen an den Bremer Senat zur Fremdunterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe:
Weitere Informationen finden sich auch hier: https://bremerbuendnissozialearbeit.jimdofree.com/gegen-geschlossene-unterbringung/
Mit freundlichen Grüßen
Rodolfo Bohnenberger
Am 22.02.2021 fand im Familienausschuss des Bundestages die Anhörung der Sachverständigen zum aktuell vorliegenden SGB VIII-Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Elke Alsago von ver.di war als Sachverständige geladen, ihre bzw. die Stellungnahme von ver.di steht hier zum Download zur Verfügung.
Zusammengefasst:
"Im aktuell vorliegenden Entwurf der Bundesregierung, zu dem am Montag, den 22.02.2021 im Familienausschuss des Bundestages die Anhörung stattfindet, sind die Grundsätze der sozialpädagogischen Fachlichkeit massiv in Frage gestellt und weisen damit den Fachkräften neue Funktionen im Gefüge der Kinder – und Jugendhilfe und in ihrem Kontakt mit den Adressat*innen zu.
Dies wird in unserer Stellungnahme anhand der §§ 8a, 16, 27, 28, 36 und 50 des Entwurfes verdeutlicht.
Außerdem betonen wir die Leerstellen des Gesetzentwurfes. Stärkung des Fachkräftegebotes, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Verbindlichkeit der Jugendhilfeplanung hätten dringend weiterentwickelt werden müssen.
ver.di bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf als einen deutlichen Angriff auf die Professionalität der Fachkräfte. Statt ihr jahrzehntelang entwickeltes sozialpädagogisches Handlungswissen und die etablierte Profession als Stütze dieser Gesellschaft ernst zu nehmen und zu respektieren und die Arbeitsfelder so auszustatten, dass sie ihre Arbeit professionell durchführen können, wird ihre Professionalität in Frage gestellt, wird rechtlich in methodisches Handeln eingegriffen, wird sozialpädagogisches Handeln durch die Einführung von Informations- und Anzeigepflichten konterkariert. Statt auf multiprofessionelle Kooperationen zu setzen, werden Kontrollinstanzen eingesetzt und soll die Kinder – und Jugendhilfe, insbesondere das Jugendamt Zulieferaufgaben für das Familiengericht oder (nach dem Ansinnen des Bundesrates) für die Strafverfolgungsbehörden übernehmen.
Bei der Rückkoppelung mit Fachkräften der Kinder – und Jugendhilfe zum vorliegenden Gesetzentwurf wurde zu diesem Punkt eine große Empörung zum Ausdruck gebracht. Ein Staat, in dem Kinder und Jugendliche in im Sinne einer freiheitlich demokratischen Grundordnung aufwachsen sollen, welcher Menschen-, Kinderrechte und die Rechte für Menschen mit Behinderungen realisieren will, darf keine neuen Kontrollinstanzen aufbauen und das sozialpädagogische Handeln der Fachkräfte einschränken , sondern muss die Kinder – und Jugendhilfe so ausstatten, dass sie ihren Ansprüchen nach Prävention, Dezentralisierung, Regionalisierung, Alltagsorientierung, Situationsbezogenheit, Ganzheitlichkeit, Integration, Partizipation und Lebensweltorientierung nachkommen kann und den Kindern, Jugendlichen und Familien die Hilfe und Unterstützung geben kann, die sie benötigen und wünschen."
Immer wieder werden durch die Politik Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe angestoßen. Im Mittelpunkt steht dabei meist das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). Im Koalitionsvertrag 2017 hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln zu wollen. Erklärtes Ziel der Politik war es, insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern. In einem ersten Anlauf wurde ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Bundestag beschlossen, scheiterte nach massiver Kritik von vielen Seiten aber dann im Bundesrat. Nach Ansicht von ver.di und vieler Expert*innen hätte dieses Gesetz zu einem massiven Rechteabbau für Kinder und Jugendliche und zu einer entsprechenden Abwertung der Arbeit der Fachkräfte in der Jugendhilfe geführt.
Im November 2018 hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) einen neuen Dialog-Prozess zur Reformierung des SGB VIII gestartet, welcher in ein Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2020 münden soll. Als größte Organisation von Beschäftigten in der Sozialen Arbeit bringt ver.di die Stimme der Fachkräfte in den laufenden Prozess ein und hat im Jahr 2019 mehrere Stellungnahmen beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) eingereicht. Hier stehen sie zum Download bereit.
ver.di Stellungnahmen Juni 2019 im Rahmen des "Dialogprozesses" zur geplanten SGB VIII Reform
In der hier hier unten downloadbaren Publikation aus 2020 sind diese Stellungnahmen zusammengefasst. Nach Ansicht von ver.di muss in der Reform der lebensweltorientierte Charakter des SGB VIII erhalten bleiben, um unter Berücksichtigung der fachlichen Standards für gute Lebensbedingungen für alle Kinder, Jugendlichen und deren Familien Sorge zu tragen. Mehr Prävention statt Kinderschutz, der nur das Schlimmste verhindert.
Im nachfolgend zur Verfügung gestellten Auszug aus der Zeitschrift Corax 2/2020 entwickelt Kolja Fuchslocher (Referent für Kinder- und Jugendpolitik der Bundestagsfraktion Die LINKE) eine gute Übersicht über die Geschichte der (bisher gescheiterten) Novellierungsversuche des SGB VIII seit 2011 und kritisiert die darin durchscheinende Tendenz zur "Medizinisierung" der Kinder- und Jugendhilfe. Die große Koalition und das Familienministerium treibt nach dem Scheitern des ersten Versuchs eines "Kinder- und Jugendstärkungsgsetzes" (KJSG) in 2017 und nach einem sog. Beteiligungs- und Dialogprozess, der hochgradig problematisch ablief, seit 2019 die Novellierung hinter den Kulissen voran. Das könnte schlimmstenfalls münden in der Vorstellung eines ungaren Gesetzentwurfes, der mehr schadet als nützt. Kolja Fuchslocher benennt mehrere erwartbare, negative Entwicklungstendenzen. Das Regierungsvorhaben wird besonders nach den per Verordnung verfügten Veränderungen und Einschränkungen in der Kinder- und Jugendhilfe seit März 2020 (Corona-Ausnahmezustand - Digitalisierung vieler Angebote) als übereilt und unverantwortlich kritisiert.
Das Familienministerium und Ministerin Giffey, deren Wechsel an die Spitze der Berliner Politik in der Presse kolportiert wird, täte gut daran, das Vorhaben zurückzuziehen, die neuen Rahmenbedingungen einzubeziehen und eine echte Beteiligung der bisher eher unterrepräsentierten Kinder- und Jugendhilfe im Prozess zu gewährleisten.
Dr. Wolfgang Hammer: Vortrag auf dem Bundeskongress Soziale Arbeit in Bielefeld am 06.09.2018
Verdi Workshop : Zwischen Aktenbergen und Kindeswohl - Über den Wert der Gesetze oder wie der Geist verloren gehen kann, wenn die Angst vor den Kosten
den Diskurs über den Wert Sozialer Arbeit ersetzt ... Auszug (unten download):
"Diese Aufgabe kann nur gemeinsam von Politik und Fachebene gelöst werden. Für diesen Prozess müssen mindestens 2 Jahre angesetzt werden. Erst bei Vorliegen von Eckpunkten einer solchen Auswertung und Empfehlungen für die Schwerpunkte und die Richtung einer gesetzlichen Reform und deren Kosten kann ein Reformvorhaben zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes seriös auf den Weg gebracht werden. Deshalb sollte die Zeit in der verbleibenden Legislaturperiode genutzt werden, zügig eine Enquetekommission durch den Deutschen Bundestag einzusetzen, die den Auftrag hat, Eckpunkte für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten, auf deren Grundlage in der nächsten Legislaturperiode eine breitgetragene nachhaltige und finanzierbare Reform auf den Weg gebracht werden kann."
Alle 3 Stellungnahmen aus 2019 im laufenden "Beteiligungsprozess" zur SGB VIII D(R)eform im Bund stehen hier zum Download: https://sozialearbeit.verdi.de/arbeitsbereiche/kindertageseinrichtungen-horte-ganztagsschule/++co++83c394d4-7323-11e9-9a76-525400f67940
- Eines der reichsten Länder der Welt muss in der Lage sein, Kinderarmut und ihre Folgen zu bekämpfen!
- Ein Land , dass auf die Mündigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger setzt, muss die Handlungsfähigkeit von Familien stärken und nicht deren Kontrolle.
- Ein Land, dass nach vorn blickt, stärkt Rechte von Eltern und Kindern gegenüber der staatlichen Gemeinschaft und spielt nicht Rechte von Eltern und Kindern gegeneinander aus.
- Eine Reform, die den Anspruch erhebt "vom Kind aus zu denken ", braucht Reformer*innen, die auf die Kraft der Freiheit und Ermutigung setzen.
Am 22. September 2017 sollte die SGB VIII D(R)eformierung noch mal im Bundesrat verhandelt werden, aber das euphemistisch "Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)" genannte Vorhaben wurde erneut von der TO des Bundesrates abgesetzt. Ein vorläufiges Scheitern und ein kleiner Zwischenerfolg unserer Anstrengungen; die weitere Bürokratisierung und Kontrollorientierung in der Kinder- und Jugendhilfe konnte gestoppt werden. ver.di hatte zuletzt alle Mitglieder des Bundesrates angeschrieben mit der Forderung, den vorliegenden Gesetzentwurf (KJSG) abzulehnen.
"Dessen ungeachtet sehen Fachwelt und Politik gemeinsam einen Handlungsbedarf für einen Start zu einer echten Reform in dieser Legislaturperiode unter Einbeziehung der Fachwelt von Anfang an. Besonders konkret haben sich dazu die CDU/CSU - Fraktion (Marcus Weinberg) und die Fraktion Die Linke (Norbert Müller) im Bundestag geäußert. Beide Fraktionen haben durch ihre Fachsprecher und in Presseerklärungen angekündigt, sich nach der Bundestagswahl für eine Enquetekommission im Neuen Bundestag einzusetzen, die Empfehlungen für Eckpunkte einer Reform erarbeiten soll. Auch die Fraktion Die Grünen (Katja Dörner) hat einen Neustart unter Einbeziehung der Fachwelt gefordert. Dieser Forderung haben sich auch die Gewerkschaften Ver.di und GEW angeschlossen und die Länder aufgefordert, das Rumpfgesetz nicht im Bundesrat zu beschließen." (Dr. Wolfgang Hammer Herbst 2017)
Die überwiegend kritischen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen im Familienausschuss des Bundestages am 19.06.2017, darunter Dr. phil. Wolfgang Hammer, Dr. phil. Marie-Luise Conen, Thomas Mörsberger, Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Prof. Dr. Holger Ziegler, in der Öffentlichen Anhörung sind unter diesem LINK abrufbar!
Auszug aus ihrem Artikel (s.u. Download):
"Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Staat der bessere, kompetentere und gerechtere Erzieher ist als Eltern, die ihr Kind ohne präventive Eignungsprüfung in die Welt setzen, sichmehr oder weniger gut verstehen, in Erziehungsfragen nicht systematisch geschult sind und neben der Kindererziehung mit vielen anderen Widrigkeiten des Lebens fertig werden müssen. Die Schicksalhaftigkeit der familiären Herkunft ist nicht immer leicht zu ertragen. Doch sollte man auch gegenüber den Fähigkeiten des Staates nicht unkritisch werden: Staatliche Stellen haben weder die Ressourcen noch die Kompetenzen, um jedes Kind bestmöglich zu fördern. Zudem lässt sich abstrakt kaum bestimmen, welche Art von Erziehung für Kinder die beste ist. Im Gegenteil verbietet der Gedanke, dass die Persönlichkeitsentwicklung in sozialen Bezügen stattfindet, eine Standardisierung von Erziehungskonzepten. Der Satz des Bundesverfassungsgerichts, Eltern seien im Zweifel die Personen, denen das Wohl ihrer Kinder am meisten am Herzen liegt, hat darum nichts an Aktualität verloren.
3. Fazit: Was kann der Staat für Kinder tun?
Ein kritischer Blick auf die Grenzen öffentlicher Erziehung bedeutet nicht, dass der Staat nichts für Kinder tun kann. Das Mindeste ist, die öffentlichen Institutionen so auszustatten, dass sie
kompetent und wirksam eingreifen können, wenn einem Kind ein Schaden droht. In der Grauzone, in der Kinder unter schlechten, aber noch nicht gefährdenden Bedingungen aufwachsen, wäre eine
sinnvolle und großzügige staatliche Politik der Kinder- und Jugendförderung ebenso hilfreich wie ein öffentliches Schulsystem, das Chancengleichheit wirksam ermöglicht. Um das zu erreichen,
bedarf es kluger politischer Entscheidungen und angemessener Ressourcen. Eine Grundgesetzänderung ist billiger zu haben. Außer schönen Worten hat sie Kindern aber nichts zu bieten."